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Zuschüsse für Zahnersatz in Bremen

Jetzt gibt es neue Regelungen für die Zuschüsse beim Zahnersatz. Seit dem 1 Januar 2005 gibt es jetzt ein neues Zuschuss System für den Zahnersatz und für die dazugehörigen Zahnimplantate. Je nach Diagnose erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen festen Betrag. Vorher beteiligten sich die Krankenkassen mit einem Beitrag von 50 Prozent der Kosten. Jedoch lehnten die Kassen sehr oft die Beteiligung der 50 Prozent Marke ab. Doch mit der kommenden Regelung deckt der Festzuschuss der Krankenkassen 50 Prozent der Durchschnittskosten ab. Damit müssen die Krankenkassen bei einer Diagnose für Zahnersatz ihren Kunden 50 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung bezahlen. Durch die neue Regelung wird sich in den meisten Fällen nichts an den Kosten ändern, die auf den Patienten zukommen. Außerdem bleibt die Qualität für die Versorgung der Zähne erhalten. Lediglich können seltene oder auch aufwendigere Behandlungen sowie Therapien teurer werden.

Weiterhin gibt es auch noch das bekannte Bonussystem. Wer immer zu den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen zu seinem Zahnarzt geht, der bekommt einen höheren Zuschuss für seine späteren Behandlungen. Wenn der Kunde sein Bonusheft 5 Jahre lang ordentlich geführt hat, so steigt sein Zuschuss um 20 Prozent. Wenn es auch noch über weitere 5 Jahre, also insgesamt 10 Jahre, lückenlos gefüllt worden ist, so bekommt der Patient 30 Prozent mehr Zuschuss.

Zuschüsse für Zahnersatz

Gewusst wie: Zuschüsse für Zahnersatz sichern / Bild: i. reiser / pixelio.de

Einen Heil und Kostenplan wird es weiterhin geben. Der Patient bekommt den Plan vor dem Beginn seiner Zahnersatzbehandlung von seinem Arzt und muss diesen bei seiner Krankenkasse einreichen, damit die Behandlung genehmigt werden kann. Durch den Heil und Kostenplan ist der Patient schon im Voraus über alle anfallenden Kosten informiert, sodass es keine Bösen Überraschungen gibt.

Bis jetzt hat sich bei dem neuen Gesetzesbeschluss noch nicht sehr viel geändert. Doch den entscheidenden und sehr wichtigen Vorteil gibt es in den größeren Wahlmöglichkeiten. Im Festzuschuss System werden die Therapien mit einem festen Betrag gefördert, für den die Kassen vorher nicht aufgekommen sind. Im Klartext heißt dies, dass jeder Patient sich eine Behandlung heraussuchen kann, die neben der Regelversorgung noch stattfinden kann. Dadurch geht der Festzuschuss nicht verloren. Bei der Therapie wird vom Arzt in gleichartigem und andersartigem Zahnersatz unterschieden. Bei dem gleichartigen Zahnersatz werden vom Patienten noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen. Ein andersartiger Zahnersatz liegt erst dann vor, wenn der Patient eine ganz andere Therapie auswählt, die er für richtig hält. Wie man sehen kann, bietet die Festzuschuss Änderung mehr Wahlmöglichkeiten und eine bessere Zahlung im Sinne des Patienten.

Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz Bremen:

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  • Zahnärztlicher Notdienst
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